01.10.2026
Selbständig anbieten in Deutschland: Gewerbe, Steuern & Versicherung 2026

Du möchtest deine Dienstleistung auf FlyingServices anbieten und lebst in Deutschland — aber brauchst du dafür ein Gewerbe, ab wann zahlst du Steuern, und wie bist du kranken- und rentenversichert? Hier ist der Überblick mit den aktuellen Grenzwerten für 2026 in Deutschland. (Du bist in Österreich tätig? Dann lies unseren Beitrag für Österreich.)
Gewerbe, Handwerk oder freier Beruf?
Ein Gewerbe betreibst du, sobald du eine Tätigkeit selbständig, auf Dauer angelegt und mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst — auf die Höhe deines Umsatzes kommt es dabei nicht an. Die meisten Dienstleistungen auf FlyingServices sind gewerblich: Reinigung, Umzüge, Tierbetreuung, Beauty, Hausmeisterdienste.
Die Gewerbeanmeldung machst du beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, in vielen Städten auch online. Sie kostet je nach Gemeinde 15 bis 65 € und wirkt ab dem Tag der Anzeige — du darfst also sofort loslegen. Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft. Mit der Anmeldung wirst du Mitglied der IHK; als Gründer zahlst du dort im Gründungsjahr und im Folgejahr keinen Beitrag (bei Gewinn bis 25.000 €), danach bleibt die Mitgliedschaft beitragsfrei, solange dein Gewinn 5.200 € nicht übersteigt.
Zwei Ausnahmen solltest du kennen:
- Handwerk: Für die zulassungspflichtigen Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung, z. B. Friseur, Elektrotechniker, Installateur) brauchst du einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation und die Eintragung in die Handwerksrolle. Zulassungsfreie Handwerke wie der Gebäudereiniger werden ohne Qualifikationsnachweis ins Verzeichnis der Handwerkskammer eingetragen.
- Freie Berufe (§ 18 EStG) brauchen kein Gewerbe: unterrichtende Tätigkeiten wie Nachhilfe oder Musikunterricht, künstlerische Arbeit und die klassischen Katalogberufe.
Egal ob Gewerbe oder freier Beruf: Innerhalb eines Monats nach dem Start übermittelst du über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — danach bekommst du deine Steuernummer. Wer ohne Anmeldung gewerblich tätig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis zu 1.000 €); ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung zu betreiben, gilt sogar als Schwarzarbeit.
Die wichtigsten Zahlen 2026 auf einen Blick
| Was | Grenze 2026 |
|---|---|
| Einkommensteuer fällt an ab | 12.348 € zu versteuerndem Einkommen |
| Nebeneinkünfte neben Anstellung ohne Steuererklärung | bis 410 € pro Jahr |
| Umsatzsteuer-Befreiung (Kleinunternehmer) | bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr |
| Gewerbesteuer fällt an ab | 24.500 € Gewerbeertrag |
| Freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung | ab rund 270 € pro Monat |
| Gewerbeanmeldung | 15–65 € je nach Gemeinde |
Einkommensteuer: ab wann du Steuern zahlst
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € zu versteuerndem Einkommen bleibt dein Einkommen 2026 steuerfrei — darüber beginnt der Tarif mit 14 % und steigt stufenlos an. Anders als in Österreich gibt es keinen pauschalen Gewinnfreibetrag und keine allgemeine Ausgabenpauschale: Deinen Gewinn ermittelst du mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) — Einnahmen minus Betriebsausgaben, belegt durch Rechnungen und Quittungen. Deine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung senken als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen.
Verdienst du neben einer Anstellung selbständig dazu, wird der Gewinn zu deinem Gehalt addiert. Ab 410 € Nebeneinkünften im Jahr musst du eine Steuererklärung abgeben; bis 820 € mildert der Härteausgleich die Steuer.
Die Steuererklärung für 2026 ist bis 2. August 2027 fällig (der 31. Juli fällt auf einen Samstag), mit Steuerberater später.
Gewerbesteuer: meist kein Thema
Gewerbesteuer zahlst du erst, wenn dein Gewerbeertrag — vereinfacht: dein Gewinn — 24.500 € im Jahr übersteigt. Und selbst dann wird sie weitgehend auf deine Einkommensteuer angerechnet: Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % ist sie praktisch neutral, in Großstädten bleibt eine kleine Restbelastung. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
Umsatzsteuer: die Kleinunternehmerregelung
Lag dein Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und bleibt er im laufenden Jahr unter 100.000 €, bist du von der Umsatzsteuer befreit: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, keine Voranmeldungen, keine Umsatzsteuererklärung — dafür auch kein Vorsteuerabzug. Auf die Rechnung gehört der Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Kreuze die Kleinunternehmerregelung in deinem Anbieterprofil an, dann tragen auch die Gutschriften von FlyingServices diesen Hinweis.
Achtung, die Grenze liegt deutlich niedriger als in Österreich (55.000 €), und es gibt keine Toleranz: Im Gründungsjahr gelten die 25.000 € für das laufende Jahr. Überschreitest du sie, bist du ab genau diesem Auftrag umsatzsteuerpflichtig. Dann stellst du 19 % Umsatzsteuer in Rechnung, gibst Voranmeldungen ab — und holst dir die Vorsteuer auf deine Einkäufe zurück.
Kranken- und Pflegeversicherung: die größte Frage
Eine eigene Sozialversicherung für Selbständige wie die SVS in Österreich gibt es in Deutschland nicht. Was auf dich zukommt, hängt davon ab, ob du haupt- oder nebenberuflich selbständig bist:
- Neben einer Anstellung: Du bleibst über deinen Job versichert und zahlst auf deinen Gewinn keine zusätzlichen Kranken- und Pflegebeiträge — solange die Anstellung die Hauptsache bleibt. Melde die Nebentätigkeit trotzdem deiner Krankenkasse.
- Hauptberuflich selbständig (als Faustregel: mehr als 20 Wochenstunden ohne andere Haupttätigkeit): Du bist nicht pflichtversichert, musst aber versichert sein. Du bleibst freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder wechselst in die private Versicherung — der Weg zurück ist später kaum möglich. Gesetzlich zahlst du rund 20,5 bis 21 % deines Gewinns für Kranken- und Pflegeversicherung, mindestens rund 270 € im Monat. Die Kasse setzt die Beiträge zunächst vorläufig fest und rechnet nach dem Steuerbescheid ab — leg also Rücklagen an.
Rentenversicherung: nur für bestimmte Tätigkeiten Pflicht
Die meisten Selbständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig — du kannst freiwillig einzahlen (ab 112,16 € im Monat) oder privat vorsorgen. Pflichtversichert sind aber unter anderem:
- Lehrer, Trainer und Coaches ohne eigene Angestellte — also auch Nachhilfe, Yoga oder Personal Training —, sobald der Gewinn über 603 € im Monat liegt,
- selbständige Pflegepersonen, ebenfalls ab 603 € Gewinn im Monat,
- Handwerker in der Handwerksrolle (zulassungspflichtige Handwerke),
- Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse, ab 3.900 € Jahreseinkommen.
Der Beitrag beträgt 18,6 % des Gewinns, mindestens 112,16 € im Monat; Handwerker zahlen in den ersten drei Jahren alternativ pauschal den halben Regelbeitrag von 367,82 € im Monat. Melde dich binnen drei Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung. Für die Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft zuständig: In manchen Branchen — etwa Friseur, Kosmetik oder Pflege — bist du als Unternehmer dort pflichtversichert, sonst kannst du dich freiwillig absichern.
Transparenz: was Plattformen ans Finanzamt melden
Dienstleistungs-Plattformen wie FlyingServices sind gesetzlich verpflichtet (DAC7, in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz), deine Einnahmen je Quartal, deine Steuer-ID und deine Bankverbindung jährlich bis 31. Januar zu melden — bei Dienstleistungen ab dem ersten Euro. Die Daten landen beim Bundeszentralamt für Steuern und bei deinem Finanzamt. Genau deshalb lohnt es sich, von Anfang an sauber angemeldet zu sein: Die Anmeldung kostet wenig, bis 25.000 € Umsatz bleibt dir die Umsatzsteuer erspart, und unter dem Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an.
Sonderfälle beim Zuverdienst
- Neben dem Studium: Bis zum 30. Geburtstag und mit höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit bleibst du studentisch krankenversichert — eine Gewinngrenze gibt es dort nicht. Über die Eltern familienversichert (bis 25) bleibst du nur, solange dein Gewinn 565 € im Monat nicht übersteigt.
- Neben dem Arbeitslosengeld: Erlaubt unter 15 Wochenstunden und nur nach vorheriger Meldung bei der Agentur für Arbeit. Vom Gewinn bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei, der Rest wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.
- Mit Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld): Melde den Start vorab dem Jobcenter. 100 € Gewinn im Monat bleiben anrechnungsfrei, darüber gelten gestaffelte Freibeträge; abgerechnet wird nachträglich mit der Anlage EKS.
- In der Rente: Zur Altersrente darfst du seit 2023 unbegrenzt dazuverdienen, auch bei vorgezogenen Altersrenten. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze 2026 bei 20.763,75 € im Jahr. Die neue Aktivrente (bis 2.000 € im Monat steuerfrei) gilt übrigens nur für Angestellte, nicht für Selbständige.
Drei Beispiele aus der Praxis
Mobile Friseurin, Vollzeit (Köln): Friseur ist in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk — du brauchst den Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation. Ohne Meister geht es mit sechs Jahren Berufserfahrung als Gesellin, davon vier in leitender Stellung (§ 7b HwO), oder mit einer Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer (§ 8 HwO). Dazu kommen die Eintragung in die Handwerksrolle und die Gewerbeanmeldung. Mit 40.000 € Umsatz liegst du über der Kleinunternehmergrenze: Ab dem Auftrag, mit dem du im Gründungsjahr 25.000 € überschreitest, berechnest du 19 % Umsatzsteuer — ab dem zweiten Jahr stecken in 40.000 € Endpreisen rund 6.400 € Umsatzsteuer, abzüglich der Vorsteuer auf Material und Ausrüstung. Bei 24.000 € Gewinn bleibst du unter dem Gewerbesteuer-Freibetrag. Für Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du freiwillig rund 410–420 € im Monat. Als Handwerkerin in der Handwerksrolle bist du außerdem rentenversicherungspflichtig: in den ersten drei Jahren 367,82 € im Monat. Dazu kommt die Pflichtversicherung bei der Berufsgenossenschaft (BGW, rund 340–450 € im Jahr). Weil diese Beiträge dein zu versteuerndes Einkommen senken, bleibt die Einkommensteuer mit grob 370 € klein — der große Brocken ist die Sozialversicherung mit knapp 10.000 € im Jahr.
Mobile Reinigungskraft neben der Anstellung (6.000 € Gewinn im Jahr): Reinigung gehört in Deutschland zum zulassungsfreien Gebäudereiniger-Handwerk: Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Verzeichnis der Handwerkskammer genügen, einen Qualifikationsnachweis brauchst du nicht. Überwiegt bei dir Hauswirtschaft — Kochen, Wäsche, Einkäufe —, bleibt es ein einfaches Gewerbe bei der IHK. Mit deinem Umsatz bleibst du weit unter 25.000 € und damit Kleinunternehmerin. Weil deine Nebeneinkünfte über 410 € liegen, gibst du eine Steuererklärung ab; der Gewinn kommt oben auf dein Gehalt — bei einem Grenzsteuersatz um 30 % sind das grob 1.800 €, dazu gegebenenfalls Kirchensteuer. Kranken- und Pflegebeiträge fallen auf den Nebenverdienst nicht an, und eine Rentenversicherungspflicht besteht nicht. Gut fürs Geschäft: Deine Privatkunden können 20 % deiner Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung von ihrer Steuer abziehen (§ 35a EStG), wenn sie eine Rechnung haben und nicht bar zahlen, sondern auf dein Konto. Informiere deinen Arbeitgeber über die Nebentätigkeit, viele Arbeitsverträge verlangen das.
Umzugsdienst mit 3,5-Tonnen-Transporter (58.000 € Umsatz): Solange dein Fahrzeug höchstens 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat, brauchst du im Inland keine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz — die Gewerbeanmeldung genügt. Mit schwereren Fahrzeugen, bei Fahrten über die Grenze schon ab 2,5 t, brauchst du die EU-Gemeinschaftslizenz (seit Februar 2026 auch im Inland): Fachkunde, Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit (9.000 € Eigenkapital fürs erste, 5.000 € je weiteres Fahrzeug). Mit 58.000 € Umsatz bist du umsatzsteuerpflichtig: 19 % auf deine Rechnungen, dafür holst du dir die Vorsteuer auf Transporter, Diesel und Werkzeug zurück. Bei 35.000 € Gewinn fallen rund 1.500 € Gewerbesteuer an (Hebesatz 409 %), von denen rund 1.470 € auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Kranken- und Pflegeversicherung kosten dich freiwillig rund 600 € im Monat, die Einkommensteuer liegt nach der Anrechnung bei grob 2.100 €. Bei der Berufsgenossenschaft (BG Verkehr) bist du als Unternehmer pflichtversichert, auch mit dem leichten Transporter. Eine Rentenversicherungspflicht besteht dagegen nicht — plane deine Altersvorsorge selbst ein.
Unser Tipp zum Start
- Prüfe mit unserem Anbieter-Check, ob deine Tätigkeit ein Gewerbe, ein Handwerk oder ein freier Beruf ist — und was du konkret brauchst.
- Melde das Gewerbe an (15–65 €) und schick binnen eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.
- Sprich mit deiner Krankenkasse: Bleibst du nebenberuflich, oder brauchst du eine freiwillige Versicherung?
- Bleib unter 25.000 € Umsatz? Dann Kleinunternehmerregelung wählen und im Anbieterprofil ankreuzen.
- Leg Rücklagen für Steuer und Krankenkasse an — beides wird oft erst nachträglich festgesetzt.
Stand: Oktober 2026. Alle Beträge gelten für das Jahr 2026 und können sich jährlich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte geben dein Finanzamt, deine Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung sowie IHK und Handwerkskammer.






















