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Paul Königshofer

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Neuigkeiten

Aktuelles von FlyingServices

Ein Stapel Dokumente mit farbigen Büroklammern – Unterlagen für AHV-Anmeldung, Steuererklärung und Mehrwertsteuer: Selbständigkeit in der Schweiz 2026.

05.09.2026

Selbständig anbieten in der Schweiz: AHV, Steuern & MWST 2026

Du möchtest deine Dienstleistung auf FlyingServices anbieten – aber wo meldest du dich in der Schweiz an, ab wann zahlst du Steuern, und was will die AHV von dir? Hier der Überblick mit den Grenzwerten für 2026. Brauchst du eine Bewilligung? Eine Gewerbeanmeldung wie in Österreich oder Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Nur wenige Tätigkeiten brauchen eine Bewilligung oder Meldung – Reinigung, Nachhilfe oder Umzugshilfe mit dem Lieferwagen nicht. Aufpassen bei Boten- und Kurierdiensten (Meldung an die PostCom innert zwei Monaten), medizinischer Massage (je nach Kanton) und Personentransport. Nachschlagen kannst du das in der Bewilligungsdatenbank auf EasyGov. Der zentrale Schritt ist die Anerkennung als selbständigerwerbend bei der AHV-Ausgleichskasse deines Wohnkantons (oder der Verbandsausgleichskasse deines Berufsverbands). Sie prüft deine tatsächlichen Verhältnisse, nicht den Vertrag oder das Profil: Du legst Preise und Termine selbst fest, trägst das Risiko und arbeitest für verschiedene Kundinnen und Kunden. Wer über längere Zeit fast nur für einen einzigen Haushalt oder Betrieb tätig ist, riskiert die Einstufung als angestellt – die Kasse teilt das dann auch diesem Auftraggeber mit, der Lohnbeiträge nachzahlen muss. Beantragen kannst du die Anerkennung erst, wenn du bereits tätig bist (erste Rechnungen oder Offerten als Beleg) – aber warte nicht länger als ein paar Monate. Im Hauptberuf schuldest du Beiträge ab dem ersten Franken (Ausnahme für kleinen Nebenerwerb: siehe Sonderfälle), die Kasse fordert sie bis fünf Jahre rückwirkend nach, mit 5 % Verzugszins – und wer sich der Beitragspflicht entzieht, riskiert eine Geldstrafe. Minderjährige brauchen die Zustimmung der Eltern; AHV-Beiträge zahlst du ab dem 1. Januar nach deinem 17. Geburtstag. Ins Handelsregister musst du erst ab CHF 100'000 Umsatz (Bundesgebühr CHF 80). Deine UID (CHE-123.456.789) bekommst du automatisch und gratis, sobald die Ausgleichskasse dich anerkannt hat. Trag sie ins UID-Feld deines FlyingServices-Profils ein und stell dort dein Land auf Schweiz – bist du später im Handelsregister, ist die UID zugleich deine Registernummer, ein separates Feld gibt es deshalb nicht. Die wichtigsten Zahlen 2026 auf einen Blick Was Grenze 2026 AHV/IV/EO-Satz Selbständige 10,0 % ab CHF 60'500 Einkommen, darunter sinkende Skala AHV-Mindestbeitrag CHF 530 pro Jahr AHV auf Nebenerwerb neben Anstellung nur auf Wunsch bis CHF 2'500 pro Jahr (Schwelle, kein Freibetrag) Steuerfreier Zuverdienst keiner – steuerbar ab dem ersten Franken Direkte Bundessteuer (Alleinstehende) ab CHF 15'200 steuerbares Gesamteinkommen MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz Handelsregister-Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz Sozialversicherung: das kommt von der Ausgleichskasse AHV, IV und EO zahlst du als Selbständiger allein: 2026 10,0 % des Einkommens ab CHF 60'500, darunter nach sinkender Skala von 5,371 % (ab CHF 10'100) bis 9,321 %. Unter CHF 10'100 gilt der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr. Dazu kommt der Beitrag an die Familienausgleichskasse – auch ohne Kinder, je nach Kanton 0,85 % bis 2,95 %. Du zahlst vierteljährlich Akonto auf Basis deiner eigenen Schätzung; die definitive Rechnung kommt erst nach der Steuerveranlagung – oft mehr als ein Jahr später und innert 30 Tagen fällig. Leg deshalb rund 10 % deines Gewinns zurück und melde der Kasse, wenn du mehr verdienst als geschätzt: Liegen die Akontobeiträge mehr als 25 % zu tief, fällt 5 % Verzugszins an. Was du nicht automatisch hast: Arbeitslosenversicherung, obligatorische Unfallversicherung, Pensionskasse (BVG) und Krankentaggeld. Bei einem Unfall zahlt deine Krankenkasse nur die Behandlung, keinen Lohnersatz – prüfe eine freiwillige Unfall- und Krankentaggeldversicherung. Einkommenssteuer: Bund, Kanton und Gemeinde Dein Gewinn wird als Einkommen dreifach besteuert – von Bund, Kanton und Gemeinde, zusammen mit allem, was du sonst verdienst. Einen allgemeinen Freibetrag gibt es nicht; nur der Bund kennt eine Nullzone: Alleinstehende zahlen bis CHF 15'200 steuerbares Gesamteinkommen keine Bundessteuer (faktisch bis CHF 18'500, weil Beträge unter CHF 25 nicht erhoben werden). Kanton und Gemeinde haben eigene Tarife und machen den grössten Teil aus. Bei einem Nebenerwerb kommt dein Gewinn oben auf den Lohn und wird mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert, nicht von null an. Wie viel das ist, hängt stark vom Wohnort ab – der amtliche Steuerrechner (Link unten) rechnet es dir für deine Gemeinde aus. Senken kannst du die Steuer über belegte Geschäftskosten, deine AHV-Beiträge und die Säule 3a (ohne Pensionskasse 20 % des Einkommens, höchstens CHF 36'288). Unter CHF 500'000 Umsatz genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung („Milchbüchleinrechnung“), die du der Steuererklärung beilegst; Belege bewahrst du zehn Jahre auf. Die Frist für die Steuererklärung ist kantonal (Zürich 31. März, Zug 30. April) und online verlängerbar. Mehrwertsteuer: befreit unter CHF 100'000 Unter CHF 100'000 Jahresumsatz (weltweit) bist du von der MWST befreit – ohne Abrechnung, aber auch ohne Vorsteuerabzug. Die Grenze gilt 2026 unverändert (die oft zitierten CHF 150'000 sind falsch). Wer nicht im MWST-Register steht, darf keine MWST ausweisen; wer es trotzdem tut, schuldet den Betrag. Üblich ist der Vermerk „Nicht MWST-pflichtig gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG“. Auf FlyingServices setzt du im Profil das Häkchen „Von der Mehrwertsteuer befreit (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG)“ – deine Gutschriften tragen dann den Hinweis. Erreichst du die Grenze, wirst du ab dem folgenden Geschäftsjahr steuerpflichtig und meldest dich innert 30 Tagen bei der ESTV an – bei Neugründung schon ab Start, wenn absehbar ist, dass du sie innert zwölf Monaten erreichst. Dann Häkchen entfernen und deine MWST-Nummer (CHE-123.456.789 MWST) ins Profil eintragen. Der Normalsatz beträgt 8,1 %; 8,5 % gelten ab 2028 nur, wenn Volk und Stände am 29. November 2026 zustimmen. Transparenz: was FlyingServices meldet Als österreichische Plattform erfasst FlyingServices nach den EU-Plattformregeln (DAC7) von allen Anbietern Name, Adresse, Steuernummer und Umsätze; die Meldung ans österreichische Finanzamt erfolgt jährlich bis 31. Januar. Meldepflichtig sind nach dem Gesetz nur Anbieter mit Wohnsitz in der EU – mit Schweizer Adresse fällst du derzeit nicht darunter, und die Schweiz tauscht solche Plattformdaten bisher mit niemandem aus (sie hat die OECD-Vereinbarung nicht unterzeichnet; das kann sich ändern). Trag deshalb dein Land im Profil korrekt ein. Verlass dich aber nicht darauf: In der Schweiz meldet das Steueramt dein veranlagtes Einkommen der Ausgleichskasse, und alle Einkünfte gehören in die Steuererklärung. Nicht Deklariertes wird bis zehn Jahre rückwirkend nachbesteuert, plus Busse in der Regel in Höhe der hinterzogenen Steuer; wer sich erstmals selbst anzeigt, zahlt nur Nachsteuer und Zins. Sonderfälle beim Zuverdienst Neben der Anstellung: Verdienst du höchstens CHF 2'500 im Jahr selbständig dazu, erhebt die AHV Beiträge nur auf deinen Wunsch. Achtung: Das ist eine Schwelle, kein Freibetrag – darüber sind Beiträge auf dem ganzen Betrag fällig. Bleibst du unter CHF 10'100 und hast den Mindestbeitrag schon über den Lohn bezahlt, kannst du statt CHF 530 nur 5,371 % verlangen. Steuerbar ist der Gewinn in jedem Fall. Konkurrenz zum Arbeitgeber ist tabu – prüfe deinen Vertrag. Neben dem Studium: Keine Zuverdienstgrenze – aber die Ausbildungszulage deiner Eltern entfällt, sobald du mehr als CHF 30'240 pro Jahr verdienst. Neben der Arbeitslosenentschädigung: Melde jeden Auftrag vorab dem RAV und deiner Arbeitslosenkasse – als Zwischenverdienst ersetzt die ALV 80 bzw. 70 % der Differenz zum versicherten Verdienst. Erlaubt sind nur vorübergehende Aufträge; wer die Arbeitslosigkeit nutzt, um sich dauerhaft selbständig zu machen, gilt als nicht vermittlungsfähig und verliert den ganzen Anspruch. Verschwiegene Aufträge kosten Rückzahlung, 1 bis 60 Einstelltage und eine Strafanzeige. Willst du dich wirklich selbständig machen, frag das RAV nach der Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit (bis 90 Taggelder für die Planung) – Infos auf arbeit.swiss. In der AHV-Rente: Dazuverdienen kürzt die Rente nicht; auf den ersten CHF 16'800 pro Jahr zahlst du keine AHV-Beiträge. Bei Ergänzungsleistungen wird das Einkommen angerechnet. Drei Beispiele aus der Praxis Dogsitter und Dogwalker neben der Anstellung (Zürich, drei Hunde am Tag, CHF 4'000 Gewinn): Sobald du regelmässig, mit Verdienstabsicht und öffentlich beworben Tiere betreust – ein Plattform-Profil ist Werbung –, giltst du nach der Tierschutzverordnung als gewerbsmässig. Bei höchstens fünf Tieren pro Tag brauchst du keine Bewilligung, musst deine Betreuungen aber dokumentieren; ab dem sechsten Tier am Tag verlangt das kantonale Veterinäramt eine Bewilligung und eine fachspezifische Ausbildung (FBA). Kläre ausserdem deine Haftpflichtversicherung und das kantonale Hundegesetz. AHV: Die CHF 4'000 liegen über der Nebenerwerbs-Schwelle von CHF 2'500, also zahlst du Beiträge auf den ganzen Betrag – weil du den Mindestbeitrag schon über deinen Lohn entrichtest und unter CHF 10'100 bleibst, zum untersten Skalensatz von 5,371 %, rund CHF 215. Steuerlich kommt der Gewinn oben auf deinen Lohn. IT-Support neben dem Studium (Bern, CHF 9'000 Gewinn): Keine Bewilligung, keine MWST. Die Ausgleichskasse anerkennt dich, wenn du für mehrere Kundinnen und Kunden zu eigenen Preisen arbeitest; danach kommt die UID ins Profil. Weil du keine Hauptanstellung hast, gilt die CHF-2'500-Regel nicht: Unter CHF 10'100 Einkommen zahlst du den Mindestbeitrag von CHF 530 (Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag). Mit CHF 9'000 bleibst du unter der Bundessteuer-Nullzone von CHF 15'200; was Kanton und Gemeinde verlangen, hängt von ihrem Tarif ab – die Steuererklärung füllst du in jedem Fall aus, und Laptop, Software und Fahrten setzt du als Geschäftskosten ab. Die Ausbildungszulage deiner Eltern bleibt, solange du unter CHF 30'240 im Jahr bleibst. Mobile Massage, Vollzeit (Basel, CHF 70'000 Umsatz, CHF 62'000 Gewinn): Wellness-Massage braucht keine Bewilligung. Medizinische Massage ist kantonal geregelt: In Basel-Stadt brauchst du eine Berufsausübungsbewilligung (anerkanntes Diplom, ein Jahr Praxis, Gebühr CHF 400), in Zürich keine – frag vor dem Start beim Gesundheitsdepartement deines Kantons. Mit CHF 70'000 Umsatz bleibst du unter CHF 100'000 und damit MWST-befreit: Häkchen im Profil setzen, keine MWST auf der Rechnung. AHV/IV/EO: Ab CHF 60'500 Einkommen gilt der volle Satz von 10 %, also rund CHF 6'200, plus Familienausgleichskasse (bei 1,5 % etwa CHF 930) und Verwaltungskosten. Dafür darfst du bis 20 % des Einkommens, hier CHF 12'400, in die Säule 3a einzahlen und abziehen. Und weil deine Hände dein Kapital sind: Unfall- und Krankentaggeldversicherung sind freiwillig – ohne sie steht bei einem Ausfall das Einkommen still. Unser Tipp zum Start Prüfe, ob deine Tätigkeit eine Bewilligung braucht (SECO-Leitfaden). Leg los, sammle die ersten Rechnungen und beantrage in den ersten Monaten die Anerkennung über selbststaendig-erwerbend.ch oder EasyGov – danach UID und Land ins Profil. Unter CHF 100'000 Umsatz? Keine MWST – Häkchen im Profil setzen, keine MWST auf Rechnungen. Darüber: bei der ESTV anmelden und MWST-Nummer eintragen. Führe ab Tag eins eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, leg rund 10 % für die AHV zurück und schätze deine Steuern mit dem ESTV-Steuerrechner. Stand: September 2026. Alle Beträge gelten für das Jahr 2026 und können sich jährlich ändern; Steuern, Familienzulagen und Bewilligungen weichen je nach Kanton ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung – verbindliche Auskünfte geben deine AHV-Ausgleichskasse, das RAV, die ESTV und dein kantonales Steueramt.

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Mobiles Büro, Buchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Zeiterfassung

04.09.2026

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01.09.2026

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Gewerbe, Sozialversicherung, Steuern, Finanzamt für Selbständige und Unternehmen - Österreich 2026

29.08.2026

Selbständig anbieten in Österreich: Gewerbe, Steuern & SVS 2026

Du möchtest deine Dienstleistung auf FlyingServices anbieten — aber ab wann brauchst du eigentlich einen Gewerbeschein, ab wann zahlst du Steuern, und was kommt von der Sozialversicherung auf dich zu? Hier ist der Überblick mit den aktuellen Grenzwerten für 2026 in Österreich. Wann brauchst du ein Gewerbe? Ein Gewerbe liegt vor, sobald du eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht ausübst — auf die Höhe deines Umsatzes kommt es dabei nicht an. Wichtig: Schon ein einzelner bezahlter Auftrag zählt, wenn Wiederholungsabsicht erkennbar ist. Und bereits das öffentliche Anbieten deiner Dienstleistung (etwa über ein Plattform-Profil) ist der Ausübung gleichgestellt. Den Gewerbeschein brauchst du also vor deinem ersten Auftrag. Die gute Nachricht: Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos und bei freien Gewerben (z. B. Hausbetreuung, Botendienste, Handel) sofort wirksam — ganz ohne Befähigungsnachweis. Nur für reglementierte Gewerbe (rund 75, z. B. Elektrotechnik, Installateur, Friseur) musst du deine Befähigung nachweisen. Angemeldet wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder online, Voraussetzung ist das vollendete 18. Lebensjahr. Kein Gewerbe brauchen die sogenannten Neuen Selbständigen — etwa Vortragende, Kunstschaffende oder Therapeuten. Achtung: Wer ohne Anmeldung gewerblich tätig ist, riskiert eine Strafe von bis zu 3.600 €. Die wichtigsten Zahlen 2026 auf einen Blick Was Grenze 2026 Einkommensteuer fällt an ab 13.539 € Jahreseinkommen Steuerfreier Zuverdienst neben Anstellung 730 € pro Jahr Umsatzsteuer-Befreiung (Kleinunternehmer) bis 55.000 € Umsatz (brutto) SVS-Pflicht für Neue Selbständige ab 6.613,20 € Jahreseinkünften Gewerbeanmeldung kostenlos Einkommensteuer: ab wann du Steuern zahlst Als Selbständiger bleibt dein Einkommen 2026 bis 13.539 € pro Jahr steuerfrei — erst darüber beginnt die Steuerpflicht (20 % in der ersten Stufe). Verdienst du neben einer Anstellung selbständig dazu, bleiben bis zu 730 € pro Jahr steuerfrei. Die Steuer lässt sich legal senken: Der Gewinnfreibetrag macht automatisch 15 % deiner ersten 33.000 € Gewinn steuerfrei (bis zu 4.950 €). Und mit der Basispauschalierung kannst du ab 2026 pauschal 15 % deines Umsatzes als Betriebsausgaben absetzen — ganz ohne Belege (bis 420.000 € Umsatz). Kleinunternehmer können alternativ 45 % pauschalieren, Dienstleistungsbetriebe 20 %. Die Steuererklärung für ein Jahr ist bis 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres fällig. Umsatzsteuer: die Kleinunternehmerregelung Bis 55.000 € Jahresumsatz (brutto) bist du von der Umsatzsteuer befreit: keine USt auf deinen Rechnungen, keine Voranmeldungen, keine USt-Jahreserklärung — dafür auch kein Vorsteuerabzug. Auf die Rechnung gehört dann der Hinweis „umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung". Rutschst du über die Grenze, gibt es seit 2025 eine faire Toleranzregel: Bis 60.500 € (10 % Überschreitung) bleibt die Befreiung im laufenden Jahr bestehen. Erst darüber wird es sofort umsatzsteuerpflichtig — aber nur ab dem überschreitenden Auftrag, deine früheren Rechnungen bleiben unangetastet. Sozialversicherung: das kommt von der SVS Mit der Gewerbeanmeldung beginnt automatisch die Pflichtversicherung bei der SVS (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung) — ohne Einkommens-Untergrenze. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei rund 161 € pro Monat. Für Neugründer gibt es einen echten Bonus: In den ersten beiden Jahren zahlst du in der Krankenversicherung fix nur 37,48 € pro Monat — ohne Nachzahlung, selbst wenn dein Gewinn höher ausfällt. Neue Selbständige (ohne Gewerbeschein) sind erst versicherungspflichtig, wenn ihre Jahreseinkünfte 6.613,20 € übersteigen. Wichtig: Melde ein absehbares Überschreiten aktiv an die SVS — wird die Versicherung erst rückwirkend über den Steuerbescheid festgestellt, drohen 9,3 % Beitragszuschlag. Bist du angestellt und nebenbei selbständig, bist du in beiden Systemen versichert — Beiträge fallen aber insgesamt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an. Und für ganz kleine Gewerbe gibt es die Kleinstunternehmer-Ausnahme: Auf Antrag entfallen Kranken- und Pensionsversicherung, wenn du unter 6.613,20 € Einkünften und 55.000 € Umsatz bleibst und bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllst. Transparenz: was Plattformen ans Finanzamt melden Dienstleistungs-Plattformen wie FlyingServices sind gesetzlich verpflichtet (DAC7), die Umsätze ihrer Anbieter ab dem ersten Euro jährlich an das Finanzamt zu melden — quartalsgenau, bis 31. Jänner des Folgejahres. Das Finanzamt kennt deine Plattform-Umsätze also. Genau deshalb lohnt es sich, von Anfang an sauber angemeldet zu sein: Die Anmeldung kostet nichts, als Neugründer zahlst du anfangs sehr wenig, und bis 55.000 € Umsatz bleibt dir die Umsatzsteuer erspart. Sonderfälle beim Zuverdienst Neben dem Studium: Ab dem Jahr deines 20. Geburtstags darfst du bis zu 17.212 € verdienen, ohne die Familienbeihilfe zu gefährden. Neben dem Arbeitslosengeld: Seit 1.1.2026 stark eingeschränkt — Zuverdienst ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Kläre das unbedingt vorher mit dem AMS. In der Pension: Zur regulären Alterspension darfst du unbegrenzt dazuverdienen; bei vorzeitigen Pensionen gilt die Geringfügigkeitsgrenze (551,10 €/Monat). Drei Beispiele aus der Praxis Mobile Friseurin, Vollzeit (Wien): „Friseur und Perückenmacher (Stylist)“ ist ein reglementiertes Handwerk — du brauchst einen Befähigungsnachweis: die Meisterprüfung, oder Lehrabschluss plus drei Jahre als Selbständige bzw. Betriebsleiterin, oder sechs Jahre einschlägig selbständig (weitere Wege regelt die Friseure-Verordnung; alternativ die individuelle Befähigung nach § 19 GewO). Standort ist deine Wohnadresse, gearbeitet wird bei den Kundinnen zu Hause. Mit 40.000 € Umsatz bist du Kleinunternehmerin — keine USt auf der Rechnung. Bei 28.000 € Gewinn (nach allen Ausgaben) bleiben nach dem Gewinnfreibetrag rund 23.800 € steuerpflichtig, das macht grob 2.200 € Einkommensteuer. Bei der SVS zahlst du als Neugründerin fix 37,48 € Krankenversicherung im Monat, die Pensionsversicherung (18,5 %) wird vorläufig vom Mindestbeitrag berechnet und nach dem Steuerbescheid auf deinen echten Gewinn nachbemessen — bei 28.000 € sind das rund 5.200 € im Jahr. Leg die Differenz von Anfang an zurück. Mobile Reinigungskraft neben der Anstellung (6.000 € Gewinn im Jahr): Wohnungsreinigung „nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes“ mit haushaltsüblichen Mitteln ist das freie Gewerbe „Hausbetreuung“ — Anmeldung kostenlos, sofort wirksam, kein Nachweis nötig. Büro-, Fassaden- oder Spezialreinigung gehört dagegen zum reglementierten Gewerbe der Gebäudereinigung und ist damit nicht gedeckt. Steuerlich liegst du über den 730 € — du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben, und der Gewinn kommt oben auf dein Gehalt: Bei 30 % Grenzsteuersatz sind das nach Gewinnfreibetrag grob 1.500 €. Bei der SVS bist du mit dem Gewerbeschein zusätzlich zur ASVG pflichtversichert (Mindestbeitrag rund 161 € im Monat) — es sei denn, du beantragst die Kleinstunternehmer-Ausnahme: Einkünfte bis 6.613,20 €, Umsatz bis 55.000 € und in den letzten 60 Monaten höchstens zwölf Monate GSVG-versichert. Dann bleibt nur die Unfallversicherung (SVS). Informiere deinen Arbeitgeber über die Nebentätigkeit, viele Dienstverträge verlangen das. Umzugsdienst mit 3,5-Tonnen-Transporter (58.000 € Umsatz): Solange Fahrzeug und Anhänger zusammen höchstens 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht haben, ist das Kleintransportgewerbe ein freies Gewerbe — keine Konzession, kein Befähigungsnachweis (WKO). Darüber brauchst du die Konzession nach dem Güterbeförderungsgesetz: Konzessionsprüfung, Zuverlässigkeit und Eigenkapitalnachweis (9.000 € fürs erste, 5.000 € je weiteres Fahrzeug); für Umzüge über die Grenze gilt das schon ab 2,5 t. Mit 58.000 € Umsatz liegst du über den 55.000 €, aber innerhalb der 10-%-Toleranz: Die USt-Befreiung bleibt bis Jahresende, ab dem Folgejahr stellst du 20 % USt in Rechnung — und holst dir dafür die Vorsteuer auf Transporter, Diesel und Werkzeug zurück. Bei 35.000 € Gewinn zahlst du nach der Neugründerphase rund 9.500 € SVS im Jahr und grob 4.000 € Einkommensteuer. Unser Tipp zum Start Prüfe, ob deine Tätigkeit ein freies Gewerbe ist (WKO-Gründerservice). Melde das Gewerbe kostenlos an — und damit automatisch die SVS. Bleib unter 55.000 € Umsatz? Dann keine Umsatzsteuer, aber Hinweis auf die Rechnung. Ab ~13.500 € Jahresgewinn: Steuererklärung via FinanzOnline einplanen. Stand: August 2026. Alle Beträge gelten für das Jahr 2026 und können sich jährlich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte geben WKO, SVS und dein Finanzamt.

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Kinder-Animateurin auf einem Kindergeburtstag

29.08.2026

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28.08.2026

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28.08.2026

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Fahrradmechaniker in Wien

28.08.2026

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Mann der eine Schildkröte betreut

26.08.2026

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26.08.2026

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25.08.2026

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