05.09.2026
Selbständig anbieten in der Schweiz: AHV, Steuern & MWST 2026

Du möchtest deine Dienstleistung auf FlyingServices anbieten – aber wo meldest du dich in der Schweiz an, ab wann zahlst du Steuern, und was will die AHV von dir? Hier der Überblick mit den Grenzwerten für 2026.
Brauchst du eine Bewilligung?
Eine Gewerbeanmeldung wie in Österreich oder Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Nur wenige Tätigkeiten brauchen eine Bewilligung oder Meldung – Reinigung, Nachhilfe oder Umzugshilfe mit dem Lieferwagen nicht. Aufpassen bei Boten- und Kurierdiensten (Meldung an die PostCom innert zwei Monaten), medizinischer Massage (je nach Kanton) und Personentransport. Nachschlagen kannst du das in der Bewilligungsdatenbank auf EasyGov.
Der zentrale Schritt ist die Anerkennung als selbständigerwerbend bei der AHV-Ausgleichskasse deines Wohnkantons (oder der Verbandsausgleichskasse deines Berufsverbands). Sie prüft deine tatsächlichen Verhältnisse, nicht den Vertrag oder das Profil: Du legst Preise und Termine selbst fest, trägst das Risiko und arbeitest für verschiedene Kundinnen und Kunden. Wer über längere Zeit fast nur für einen einzigen Haushalt oder Betrieb tätig ist, riskiert die Einstufung als angestellt – die Kasse teilt das dann auch diesem Auftraggeber mit, der Lohnbeiträge nachzahlen muss.
Beantragen kannst du die Anerkennung erst, wenn du bereits tätig bist (erste Rechnungen oder Offerten als Beleg) – aber warte nicht länger als ein paar Monate. Im Hauptberuf schuldest du Beiträge ab dem ersten Franken (Ausnahme für kleinen Nebenerwerb: siehe Sonderfälle), die Kasse fordert sie bis fünf Jahre rückwirkend nach, mit 5 % Verzugszins – und wer sich der Beitragspflicht entzieht, riskiert eine Geldstrafe. Minderjährige brauchen die Zustimmung der Eltern; AHV-Beiträge zahlst du ab dem 1. Januar nach deinem 17. Geburtstag.
Ins Handelsregister musst du erst ab CHF 100'000 Umsatz (Bundesgebühr CHF 80). Deine UID (CHE-123.456.789) bekommst du automatisch und gratis, sobald die Ausgleichskasse dich anerkannt hat. Trag sie ins UID-Feld deines FlyingServices-Profils ein und stell dort dein Land auf Schweiz – bist du später im Handelsregister, ist die UID zugleich deine Registernummer, ein separates Feld gibt es deshalb nicht.
Die wichtigsten Zahlen 2026 auf einen Blick
| Was | Grenze 2026 |
|---|---|
| AHV/IV/EO-Satz Selbständige | 10,0 % ab CHF 60'500 Einkommen, darunter sinkende Skala |
| AHV-Mindestbeitrag | CHF 530 pro Jahr |
| AHV auf Nebenerwerb neben Anstellung nur auf Wunsch | bis CHF 2'500 pro Jahr (Schwelle, kein Freibetrag) |
| Steuerfreier Zuverdienst | keiner – steuerbar ab dem ersten Franken |
| Direkte Bundessteuer (Alleinstehende) ab | CHF 15'200 steuerbares Gesamteinkommen |
| MWST-Pflicht ab | CHF 100'000 Umsatz |
| Handelsregister-Pflicht ab | CHF 100'000 Umsatz |
Sozialversicherung: das kommt von der Ausgleichskasse
AHV, IV und EO zahlst du als Selbständiger allein: 2026 10,0 % des Einkommens ab CHF 60'500, darunter nach sinkender Skala von 5,371 % (ab CHF 10'100) bis 9,321 %. Unter CHF 10'100 gilt der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr. Dazu kommt der Beitrag an die Familienausgleichskasse – auch ohne Kinder, je nach Kanton 0,85 % bis 2,95 %.
Du zahlst vierteljährlich Akonto auf Basis deiner eigenen Schätzung; die definitive Rechnung kommt erst nach der Steuerveranlagung – oft mehr als ein Jahr später und innert 30 Tagen fällig. Leg deshalb rund 10 % deines Gewinns zurück und melde der Kasse, wenn du mehr verdienst als geschätzt: Liegen die Akontobeiträge mehr als 25 % zu tief, fällt 5 % Verzugszins an.
Was du nicht automatisch hast: Arbeitslosenversicherung, obligatorische Unfallversicherung, Pensionskasse (BVG) und Krankentaggeld. Bei einem Unfall zahlt deine Krankenkasse nur die Behandlung, keinen Lohnersatz – prüfe eine freiwillige Unfall- und Krankentaggeldversicherung.
Einkommenssteuer: Bund, Kanton und Gemeinde
Dein Gewinn wird als Einkommen dreifach besteuert – von Bund, Kanton und Gemeinde, zusammen mit allem, was du sonst verdienst. Einen allgemeinen Freibetrag gibt es nicht; nur der Bund kennt eine Nullzone: Alleinstehende zahlen bis CHF 15'200 steuerbares Gesamteinkommen keine Bundessteuer (faktisch bis CHF 18'500, weil Beträge unter CHF 25 nicht erhoben werden). Kanton und Gemeinde haben eigene Tarife und machen den grössten Teil aus. Bei einem Nebenerwerb kommt dein Gewinn oben auf den Lohn und wird mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert, nicht von null an. Wie viel das ist, hängt stark vom Wohnort ab – der amtliche Steuerrechner (Link unten) rechnet es dir für deine Gemeinde aus.
Senken kannst du die Steuer über belegte Geschäftskosten, deine AHV-Beiträge und die Säule 3a (ohne Pensionskasse 20 % des Einkommens, höchstens CHF 36'288). Unter CHF 500'000 Umsatz genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung („Milchbüchleinrechnung“), die du der Steuererklärung beilegst; Belege bewahrst du zehn Jahre auf. Die Frist für die Steuererklärung ist kantonal (Zürich 31. März, Zug 30. April) und online verlängerbar.
Mehrwertsteuer: befreit unter CHF 100'000
Unter CHF 100'000 Jahresumsatz (weltweit) bist du von der MWST befreit – ohne Abrechnung, aber auch ohne Vorsteuerabzug. Die Grenze gilt 2026 unverändert (die oft zitierten CHF 150'000 sind falsch). Wer nicht im MWST-Register steht, darf keine MWST ausweisen; wer es trotzdem tut, schuldet den Betrag. Üblich ist der Vermerk „Nicht MWST-pflichtig gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG“. Auf FlyingServices setzt du im Profil das Häkchen „Von der Mehrwertsteuer befreit (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG)“ – deine Gutschriften tragen dann den Hinweis.
Erreichst du die Grenze, wirst du ab dem folgenden Geschäftsjahr steuerpflichtig und meldest dich innert 30 Tagen bei der ESTV an – bei Neugründung schon ab Start, wenn absehbar ist, dass du sie innert zwölf Monaten erreichst. Dann Häkchen entfernen und deine MWST-Nummer (CHE-123.456.789 MWST) ins Profil eintragen. Der Normalsatz beträgt 8,1 %; 8,5 % gelten ab 2028 nur, wenn Volk und Stände am 29. November 2026 zustimmen.
Transparenz: was FlyingServices meldet
Als österreichische Plattform erfasst FlyingServices nach den EU-Plattformregeln (DAC7) von allen Anbietern Name, Adresse, Steuernummer und Umsätze; die Meldung ans österreichische Finanzamt erfolgt jährlich bis 31. Januar. Meldepflichtig sind nach dem Gesetz nur Anbieter mit Wohnsitz in der EU – mit Schweizer Adresse fällst du derzeit nicht darunter, und die Schweiz tauscht solche Plattformdaten bisher mit niemandem aus (sie hat die OECD-Vereinbarung nicht unterzeichnet; das kann sich ändern). Trag deshalb dein Land im Profil korrekt ein.
Verlass dich aber nicht darauf: In der Schweiz meldet das Steueramt dein veranlagtes Einkommen der Ausgleichskasse, und alle Einkünfte gehören in die Steuererklärung. Nicht Deklariertes wird bis zehn Jahre rückwirkend nachbesteuert, plus Busse in der Regel in Höhe der hinterzogenen Steuer; wer sich erstmals selbst anzeigt, zahlt nur Nachsteuer und Zins.
Sonderfälle beim Zuverdienst
- Neben der Anstellung: Verdienst du höchstens CHF 2'500 im Jahr selbständig dazu, erhebt die AHV Beiträge nur auf deinen Wunsch. Achtung: Das ist eine Schwelle, kein Freibetrag – darüber sind Beiträge auf dem ganzen Betrag fällig. Bleibst du unter CHF 10'100 und hast den Mindestbeitrag schon über den Lohn bezahlt, kannst du statt CHF 530 nur 5,371 % verlangen. Steuerbar ist der Gewinn in jedem Fall. Konkurrenz zum Arbeitgeber ist tabu – prüfe deinen Vertrag.
- Neben dem Studium: Keine Zuverdienstgrenze – aber die Ausbildungszulage deiner Eltern entfällt, sobald du mehr als CHF 30'240 pro Jahr verdienst.
- Neben der Arbeitslosenentschädigung: Melde jeden Auftrag vorab dem RAV und deiner Arbeitslosenkasse – als Zwischenverdienst ersetzt die ALV 80 bzw. 70 % der Differenz zum versicherten Verdienst. Erlaubt sind nur vorübergehende Aufträge; wer die Arbeitslosigkeit nutzt, um sich dauerhaft selbständig zu machen, gilt als nicht vermittlungsfähig und verliert den ganzen Anspruch. Verschwiegene Aufträge kosten Rückzahlung, 1 bis 60 Einstelltage und eine Strafanzeige. Willst du dich wirklich selbständig machen, frag das RAV nach der Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit (bis 90 Taggelder für die Planung) – Infos auf arbeit.swiss.
- In der AHV-Rente: Dazuverdienen kürzt die Rente nicht; auf den ersten CHF 16'800 pro Jahr zahlst du keine AHV-Beiträge. Bei Ergänzungsleistungen wird das Einkommen angerechnet.
Drei Beispiele aus der Praxis
Dogsitter und Dogwalker neben der Anstellung (Zürich, drei Hunde am Tag, CHF 4'000 Gewinn): Sobald du regelmässig, mit Verdienstabsicht und öffentlich beworben Tiere betreust – ein Plattform-Profil ist Werbung –, giltst du nach der Tierschutzverordnung als gewerbsmässig. Bei höchstens fünf Tieren pro Tag brauchst du keine Bewilligung, musst deine Betreuungen aber dokumentieren; ab dem sechsten Tier am Tag verlangt das kantonale Veterinäramt eine Bewilligung und eine fachspezifische Ausbildung (FBA). Kläre ausserdem deine Haftpflichtversicherung und das kantonale Hundegesetz. AHV: Die CHF 4'000 liegen über der Nebenerwerbs-Schwelle von CHF 2'500, also zahlst du Beiträge auf den ganzen Betrag – weil du den Mindestbeitrag schon über deinen Lohn entrichtest und unter CHF 10'100 bleibst, zum untersten Skalensatz von 5,371 %, rund CHF 215. Steuerlich kommt der Gewinn oben auf deinen Lohn.
IT-Support neben dem Studium (Bern, CHF 9'000 Gewinn): Keine Bewilligung, keine MWST. Die Ausgleichskasse anerkennt dich, wenn du für mehrere Kundinnen und Kunden zu eigenen Preisen arbeitest; danach kommt die UID ins Profil. Weil du keine Hauptanstellung hast, gilt die CHF-2'500-Regel nicht: Unter CHF 10'100 Einkommen zahlst du den Mindestbeitrag von CHF 530 (Beitragspflicht ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag). Mit CHF 9'000 bleibst du unter der Bundessteuer-Nullzone von CHF 15'200; was Kanton und Gemeinde verlangen, hängt von ihrem Tarif ab – die Steuererklärung füllst du in jedem Fall aus, und Laptop, Software und Fahrten setzt du als Geschäftskosten ab. Die Ausbildungszulage deiner Eltern bleibt, solange du unter CHF 30'240 im Jahr bleibst.
Mobile Massage, Vollzeit (Basel, CHF 70'000 Umsatz, CHF 62'000 Gewinn): Wellness-Massage braucht keine Bewilligung. Medizinische Massage ist kantonal geregelt: In Basel-Stadt brauchst du eine Berufsausübungsbewilligung (anerkanntes Diplom, ein Jahr Praxis, Gebühr CHF 400), in Zürich keine – frag vor dem Start beim Gesundheitsdepartement deines Kantons. Mit CHF 70'000 Umsatz bleibst du unter CHF 100'000 und damit MWST-befreit: Häkchen im Profil setzen, keine MWST auf der Rechnung. AHV/IV/EO: Ab CHF 60'500 Einkommen gilt der volle Satz von 10 %, also rund CHF 6'200, plus Familienausgleichskasse (bei 1,5 % etwa CHF 930) und Verwaltungskosten. Dafür darfst du bis 20 % des Einkommens, hier CHF 12'400, in die Säule 3a einzahlen und abziehen. Und weil deine Hände dein Kapital sind: Unfall- und Krankentaggeldversicherung sind freiwillig – ohne sie steht bei einem Ausfall das Einkommen still.
Unser Tipp zum Start
- Prüfe, ob deine Tätigkeit eine Bewilligung braucht (SECO-Leitfaden).
- Leg los, sammle die ersten Rechnungen und beantrage in den ersten Monaten die Anerkennung über selbststaendig-erwerbend.ch oder EasyGov – danach UID und Land ins Profil.
- Unter CHF 100'000 Umsatz? Keine MWST – Häkchen im Profil setzen, keine MWST auf Rechnungen. Darüber: bei der ESTV anmelden und MWST-Nummer eintragen.
- Führe ab Tag eins eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, leg rund 10 % für die AHV zurück und schätze deine Steuern mit dem ESTV-Steuerrechner.
Stand: September 2026. Alle Beträge gelten für das Jahr 2026 und können sich jährlich ändern; Steuern, Familienzulagen und Bewilligungen weichen je nach Kanton ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung – verbindliche Auskünfte geben deine AHV-Ausgleichskasse, das RAV, die ESTV und dein kantonales Steueramt.





















