29.08.2026
Selbständig anbieten in Österreich: Gewerbe, Steuern & SVS 2026

Du möchtest deine Dienstleistung auf FlyingServices anbieten — aber ab wann brauchst du eigentlich einen Gewerbeschein, ab wann zahlst du Steuern, und was kommt von der Sozialversicherung auf dich zu? Hier ist der Überblick mit den aktuellen Grenzwerten für 2026 in Österreich.
Wann brauchst du ein Gewerbe?
Ein Gewerbe liegt vor, sobald du eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht ausübst — auf die Höhe deines Umsatzes kommt es dabei nicht an. Wichtig: Schon ein einzelner bezahlter Auftrag zählt, wenn Wiederholungsabsicht erkennbar ist. Und bereits das öffentliche Anbieten deiner Dienstleistung (etwa über ein Plattform-Profil) ist der Ausübung gleichgestellt. Den Gewerbeschein brauchst du also vor deinem ersten Auftrag.
Die gute Nachricht: Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos und bei freien Gewerben (z. B. Hausbetreuung, Botendienste, Handel) sofort wirksam — ganz ohne Befähigungsnachweis. Nur für reglementierte Gewerbe (rund 75, z. B. Elektrotechnik, Installateur, Friseur) musst du deine Befähigung nachweisen. Angemeldet wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder online, Voraussetzung ist das vollendete 18. Lebensjahr.
Kein Gewerbe brauchen die sogenannten Neuen Selbständigen — etwa Vortragende, Kunstschaffende oder Therapeuten. Achtung: Wer ohne Anmeldung gewerblich tätig ist, riskiert eine Strafe von bis zu 3.600 €.
Die wichtigsten Zahlen 2026 auf einen Blick
| Was | Grenze 2026 |
|---|---|
| Einkommensteuer fällt an ab | 13.539 € Jahreseinkommen |
| Steuerfreier Zuverdienst neben Anstellung | 730 € pro Jahr |
| Umsatzsteuer-Befreiung (Kleinunternehmer) bis | 55.000 € Umsatz (brutto) |
| SVS-Pflicht für Neue Selbständige ab | 6.613,20 € Jahreseinkünften |
| Gewerbeanmeldung | kostenlos |
Einkommensteuer: ab wann du Steuern zahlst
Als Selbständiger bleibt dein Einkommen 2026 bis 13.539 € pro Jahr steuerfrei — erst darüber beginnt die Steuerpflicht (20 % in der ersten Stufe). Verdienst du neben einer Anstellung selbständig dazu, bleiben bis zu 730 € pro Jahr steuerfrei.
Die Steuer lässt sich legal senken: Der Gewinnfreibetrag macht automatisch 15 % deiner ersten 33.000 € Gewinn steuerfrei (bis zu 4.950 €). Und mit der Basispauschalierung kannst du ab 2026 pauschal 15 % deines Umsatzes als Betriebsausgaben absetzen — ganz ohne Belege (bis 420.000 € Umsatz). Kleinunternehmer können alternativ 45 % pauschalieren, Dienstleistungsbetriebe 20 %.
Die Steuererklärung für ein Jahr ist bis 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres fällig.
Umsatzsteuer: die Kleinunternehmerregelung
Bis 55.000 € Jahresumsatz (brutto) bist du von der Umsatzsteuer befreit: keine USt auf deinen Rechnungen, keine Voranmeldungen, keine USt-Jahreserklärung — dafür auch kein Vorsteuerabzug. Auf die Rechnung gehört dann der Hinweis „umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung".
Rutschst du über die Grenze, gibt es seit 2025 eine faire Toleranzregel: Bis 60.500 € (10 % Überschreitung) bleibt die Befreiung im laufenden Jahr bestehen. Erst darüber wird es sofort umsatzsteuerpflichtig — aber nur ab dem überschreitenden Auftrag, deine früheren Rechnungen bleiben unangetastet.
Sozialversicherung: das kommt von der SVS
Mit der Gewerbeanmeldung beginnt automatisch die Pflichtversicherung bei der SVS (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung) — ohne Einkommens-Untergrenze. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei rund 161 € pro Monat. Für Neugründer gibt es einen echten Bonus: In den ersten beiden Jahren zahlst du in der Krankenversicherung fix nur 37,48 € pro Monat — ohne Nachzahlung, selbst wenn dein Gewinn höher ausfällt.
Neue Selbständige (ohne Gewerbeschein) sind erst versicherungspflichtig, wenn ihre Jahreseinkünfte 6.613,20 € übersteigen. Wichtig: Melde ein absehbares Überschreiten aktiv an die SVS — wird die Versicherung erst rückwirkend über den Steuerbescheid festgestellt, drohen 9,3 % Beitragszuschlag.
Bist du angestellt und nebenbei selbständig, bist du in beiden Systemen versichert — Beiträge fallen aber insgesamt nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage an. Und für ganz kleine Gewerbe gibt es die Kleinstunternehmer-Ausnahme: Auf Antrag entfallen Kranken- und Pensionsversicherung, wenn du unter 6.613,20 € Einkünften und 55.000 € Umsatz bleibst und bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllst.
Transparenz: was Plattformen ans Finanzamt melden
Dienstleistungs-Plattformen wie FlyingServices sind gesetzlich verpflichtet (DAC7), die Umsätze ihrer Anbieter ab dem ersten Euro jährlich an das Finanzamt zu melden — quartalsgenau, bis 31. Jänner des Folgejahres. Das Finanzamt kennt deine Plattform-Umsätze also. Genau deshalb lohnt es sich, von Anfang an sauber angemeldet zu sein: Die Anmeldung kostet nichts, als Neugründer zahlst du anfangs sehr wenig, und bis 55.000 € Umsatz bleibt dir die Umsatzsteuer erspart.
Sonderfälle beim Zuverdienst
- Neben dem Studium: Ab dem Jahr deines 20. Geburtstags darfst du bis zu 17.212 € verdienen, ohne die Familienbeihilfe zu gefährden.
- Neben dem Arbeitslosengeld: Seit 1.1.2026 stark eingeschränkt — Zuverdienst ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Kläre das unbedingt vorher mit dem AMS.
- In der Pension: Zur regulären Alterspension darfst du unbegrenzt dazuverdienen; bei vorzeitigen Pensionen gilt die Geringfügigkeitsgrenze (551,10 €/Monat).
Drei Beispiele aus der Praxis
Mobile Friseurin, Vollzeit (Wien): „Friseur und Perückenmacher (Stylist)“ ist ein reglementiertes Handwerk — du brauchst einen Befähigungsnachweis: die Meisterprüfung, oder Lehrabschluss plus drei Jahre als Selbständige bzw. Betriebsleiterin, oder sechs Jahre einschlägig selbständig (weitere Wege regelt die Friseure-Verordnung; alternativ die individuelle Befähigung nach § 19 GewO). Standort ist deine Wohnadresse, gearbeitet wird bei den Kundinnen zu Hause. Mit 40.000 € Umsatz bist du Kleinunternehmerin — keine USt auf der Rechnung. Bei 28.000 € Gewinn (nach allen Ausgaben) bleiben nach dem Gewinnfreibetrag rund 23.800 € steuerpflichtig, das macht grob 2.200 € Einkommensteuer. Bei der SVS zahlst du als Neugründerin fix 37,48 € Krankenversicherung im Monat, die Pensionsversicherung (18,5 %) wird vorläufig vom Mindestbeitrag berechnet und nach dem Steuerbescheid auf deinen echten Gewinn nachbemessen — bei 28.000 € sind das rund 5.200 € im Jahr. Leg die Differenz von Anfang an zurück.
Mobile Reinigungskraft neben der Anstellung (6.000 € Gewinn im Jahr): Wohnungsreinigung „nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes“ mit haushaltsüblichen Mitteln ist das freie Gewerbe „Hausbetreuung“ — Anmeldung kostenlos, sofort wirksam, kein Nachweis nötig. Büro-, Fassaden- oder Spezialreinigung gehört dagegen zum reglementierten Gewerbe der Gebäudereinigung und ist damit nicht gedeckt. Steuerlich liegst du über den 730 € — du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben, und der Gewinn kommt oben auf dein Gehalt: Bei 30 % Grenzsteuersatz sind das nach Gewinnfreibetrag grob 1.500 €. Bei der SVS bist du mit dem Gewerbeschein zusätzlich zur ASVG pflichtversichert (Mindestbeitrag rund 161 € im Monat) — es sei denn, du beantragst die Kleinstunternehmer-Ausnahme: Einkünfte bis 6.613,20 €, Umsatz bis 55.000 € und in den letzten 60 Monaten höchstens zwölf Monate GSVG-versichert. Dann bleibt nur die Unfallversicherung (SVS). Informiere deinen Arbeitgeber über die Nebentätigkeit, viele Dienstverträge verlangen das.
Umzugsdienst mit 3,5-Tonnen-Transporter (58.000 € Umsatz): Solange Fahrzeug und Anhänger zusammen höchstens 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht haben, ist das Kleintransportgewerbe ein freies Gewerbe — keine Konzession, kein Befähigungsnachweis (WKO). Darüber brauchst du die Konzession nach dem Güterbeförderungsgesetz: Konzessionsprüfung, Zuverlässigkeit und Eigenkapitalnachweis (9.000 € fürs erste, 5.000 € je weiteres Fahrzeug); für Umzüge über die Grenze gilt das schon ab 2,5 t. Mit 58.000 € Umsatz liegst du über den 55.000 €, aber innerhalb der 10-%-Toleranz: Die USt-Befreiung bleibt bis Jahresende, ab dem Folgejahr stellst du 20 % USt in Rechnung — und holst dir dafür die Vorsteuer auf Transporter, Diesel und Werkzeug zurück. Bei 35.000 € Gewinn zahlst du nach der Neugründerphase rund 9.500 € SVS im Jahr und grob 4.000 € Einkommensteuer.
Unser Tipp zum Start
- Prüfe, ob deine Tätigkeit ein freies Gewerbe ist (WKO-Gründerservice).
- Melde das Gewerbe kostenlos an — und damit automatisch die SVS.
- Bleib unter 55.000 € Umsatz? Dann keine Umsatzsteuer, aber Hinweis auf die Rechnung.
- Ab ~13.500 € Jahresgewinn: Steuererklärung via FinanzOnline einplanen.
Stand: August 2026. Alle Beträge gelten für das Jahr 2026 und können sich jährlich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte geben WKO, SVS und dein Finanzamt.
